TermsAndConditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.crossreifen.ch abgeschlossen werden (nachfolgend  "Onlineshop" genannt). Der Onlineshop wird von Morf's Pneuschopf betrieben.

Morf's Pneuschopf behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Lichtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Lichtenstein.

Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.

Für alle Bestellungen gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung.

Bestellungen in nicht üblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.). Allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (VRG), Kosten für Verpackung/en sowie die Lieferkosten für die angepriesene Lieferfrist und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten können dem Käufer übertragen werden. Ebenfalls davon ausgenommen ist ein möglicher Mindermengenzuschlag. Zusätzlich zum Endpreis kann ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 20.00 erhoben werden, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. Morf's Pneuschopf behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung Garantieerweiterungen, Versicherungen usw. werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Morf's Pneuschopf legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Morf's Pneuschopf zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Morf's Pneuschopf mit Morf's Pneuschopf zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in der Werkstatt, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Morf's Pneuschopf an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Morf's Pneuschopf unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt Morf's Pneuschopf in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Morf's Pneuschopf der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Morf's Pneuschopf bestehen nicht.

5 Lieferung / Abholung

Bei Produkten und Dienstleistungen von Morf's Pneuschopf stehen der Kundschaft sämtliche  Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung und Abholung“ vermerkt sind.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.

Es gilt "Lieferung bis Bordsteinkante". Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Morf's Pneuschopf den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die in die Werkstatt bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft dort abholt, kann Morf's Pneuschopf den Vertrag auflösen (stornieren).

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind,  für alle Produkte und Dienstleistungen von  Morf's Pneuschopf innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung telefonisch (per Telefon) oder per E-Mail  zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen von Morf's Pneuschopf zu folgen.

7 Gewährleistung

7.1 Grundbestimmungen

Morf's Pneuschopf übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Werkstattabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Morf's Pneuschopf kann die Garantie wahlweise durch

· kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);

· teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im letzten Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);

· Ersatz durch ein neues Produkt durch Morf's Pneuschopf (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)

· Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung)

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Reifen, Felgen, Schläuche, Sprays, und so weiter, sind von Morf's Pneuschopf von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Morf's Pneuschopf hinausgeht, räumen Morf's Pneuschopf diese der Kundschaft nicht oder nur teilweise ein.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

7.2 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware

Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als "Vorführprodukt", „Wiederaufbereitet“, „Occasion“, „Reparatur“, "Gebraucht" oder „Ausstellungsprodukt“ gekennzeichnet sind. 

Die Kundschaft ist sich bewusst, dass sie ein benutztes Produkt erwirbt. In diesem Zusammenhang wird von Morf's Pneuschopf jegliche Haftung abgelehnt.

 

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Morf's Pneuschopf in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Morf's Pneuschopf, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Morf's Pneuschopf haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

· unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

· Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

· unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

· höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Morf's Pneuschopf zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über den Onlineshop von Morf's Pneuschopf gekauft werden, macht Morf's Pneuschopf direkt bei der Kundschaft geltend. Die Kundschaft nimmt  zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Morf's Pneuschopf zu leisten.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur für Produkte von Morf's Pneuschopf im Falle einer Werkstattabholung möglich. 

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsinformationen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Gebühren sind unter „Zahlungsinformationen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Lager von Morf's Pneuschopf werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 20 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über uns Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang. 

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung (nur für Produkte und Waren von Morf's Pneuschopf zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Morf's Pneuschopf unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Morf's Pneuschopf kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Morf's Pneuschopf erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Morf's Pneuschopf im Eigentum von Morf's Pneuschopf. Morf's Pneuschopf ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Morf's Pneuschopf nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können Morf's Pneuschopf nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Sofern bestellte Produkte in einwandfreiem, unbenutztem und frei von jeglichen Mängeln ist,  gewährt Morf's Pneuschopf das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 20 Kalendertagen, bei Produkten von Drittanbietern innert maximal 10 Kalendertagen seit deren Versand oder Abholung.
Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte telefonisch oder per E-Mail anmelden und entsprechend der dort beschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Macht die Kundschaft von Ihrem Rückgaberecht gemäss den oben erwähnten Rückgabebedingungen Gebrauch, erstattet ihr Morf's Pneuschopf den gesamten Kaufpreis mit Ausnahme des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der Versandkosten zurück.

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich Morf's Pneuschopf vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

13 Social Network

Wer Kommentare und Beiträge ausserhalb unseres Onlineshops veröffentlicht, macht dies auf eigene Verantwortung.

14 Weitere Bestimmungen

14.1 Nicht zuordenbare und zustellbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden zwei Monate von Morf's Pneuschopf aufbewahrt und dann entsorgt oder weiterverwertet.

14.2 Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Garantielistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, in der Werkstatt nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung abgeholt oder der Kundschaft retourniert werden können, so ist Morf's Pneuschopf berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

14.3 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung unter "Datenschutzerklärung" ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

14.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

15.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Morf's Pneuschopf und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Morf's Pneuschopf Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt Bauma oder ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Bauma ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt der Sitz des Händlers oder ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der Sitz des Händlers ausschliesslicher Gerichtsstand.

Februar 2018